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Der BA und seine Aufgaben
25 Bezirksausschüsse in München
Organe der Stadtverwaltung für stadtteilbezogene Anliegen
Die Münchner Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Stadtverwaltung. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung und Durchsetzung von stadtteilbezogenen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Nach der Übertragung von eigenen Entscheidungs-
rechten werden zahlreiche Empfehlungen aus den jeweiligen Bürgerversammlungen, die sich auf das Stadtviertel beziehen, vom "Stadtteil-Parlament" in eigener Verant-
wortung behandelt.
Viele Anliegen des Stadtviertels, die Bürgerinnen und Bürger betreffen, werden von diesem Gremium behandelt, das Ortskenntnis hat. Die Entscheidungen werden deshalb bürgernäher und der Stadtrat als zentrales Entscheidungsorgan wird ent-
lastet.
2020 wurden für die 25 Münchner Bezirksausschüsse 649 Bezirksausschussmitglie-der gewählt. Für jeden Stadtbezirk errechnet sich die Anzahl der BA-Mitglieder ent-sprechend der Einwohnerzahl im Stadtbezirk. Mitgliedern.
Historisches über Bogenhausen
Der Orteil Brunnthal war im 19. Jahrhundert ein Kurort
Bogenhausen wird 768 erstmals als Pupinhusir (Haus/Häuser des Poppo der Pubo) ur-
kundlich erwähnt. Alte
Bogenhauser Ortsteile sind Brunnthal, Neu-
berghausen und Priel. Das Zentrum von Brunnthal liegt im Tal unterhalb des Isar-
hanges von Bogen-
hausen. Brunnthal wurde im 19. Jahrhun-
dert Kurort. Die Kon-
zession für Bad Brunnthal wurde letztmals 1891 erteilt.
Der Name Neuberghausen stammt vermutlich von der damaligen Besitzerfamilie Lachenmayr, die seit dem 17. Jahrhundert Besitz in Berghausen bei Abensberg hatte. 1740 wurde Neuberghausen von Caspar Gregor von Lachenmayr gekauft, dessen Adelsstand 1740 von Kurfürst Carl Albrecht bestätigt und dessen Schlössel am 8. Juli 1740 zum adeligen Sitz erhoben wurde. Außerdem erhielt er die Landes- und Edelmannsfreiheit verliehen.
Der Ortsteil Priel wird 1305 als Prül urkundlich erwähnt. Der Name deu-
tet auf eine mit Busch-
werk bewachsene Wiese hin, auch Tier-
garten oder Wildgehege. Der Priel gehörte bis 1812 überwiegend zu Oberföhring und damit bis 1803 zum Hochstift Freising. Der ursprüng-
lich kurbayerische Anteil des Orts bestand 1715/16 nur aus einer kurfürstlichen Ziegelei hart an der Grenze des Hochstifts. 1809 wird der Weiler Priel erwähnt. Zwei Höfe mit dem Namen Prielhöfe („Prvelhoef“) sind schon 1288/1304 belegt. 1812/18 wurde der gesamte Ort Teil der Gemeinde Bogenhausen.
Der Stadtteil Bogenhausen (2.369 ha) setzt sich zusammen aus dem alten Ortsteil Bogenhausen, Daglfing, Denning, Johanneskirchen, Oberföhring, Steinhausen, Zam-
dorf. Ende 2010 hatte er rund 76.500 Einwohner.
Vor rund 200 Jahren war die Engschalkinger Straße die Nordgrenze des Königreichs Bayern zum Freisinger Hochstift. An der Ecke Cosima-/Englschalkinger Straße, die dort endete, stand eines der Zollhäuser der Stadt München.
Im 19. Jahrhundert war die Englschalkinger Straße ein wichtiger Verkehrsweg, über den die umliegenden Ziegeleien mit Fuhrwerken ihre Erzeugnisse in die Münchner Stadt karrten.
Es wurde 1892 von der Pfarrei Bogenhausen gekauft und in ein Wohnhaus umge-
baut. 1964 wurde es abgerissen. Dort steht eine Skulptur des Bildhauers Roland Friedrichsen.
Mit freundlicher Genemigung des NordostKultur Vereins
http://www.nordostkultur-muenchen.de/architektur/zollhaus_englschalkingerstrasse.htm
Der BA 13 München-Bogenhausen
Der 2020 gewählte Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat 35 Mitglieder aus 7 Par-teien: CSU 12, Bündnis 90/Die Grünen 11, SPD 6, FDP 2, ÖDP 2, DIE LINKE 1, Frei Wähler 1. Sie vertreten die Interessen von rund rund 90.000 Bürgerinnen und Bürgern.
Über den Bezirksausschuss
Die BA-Vollversammlung ist öffentlich. Bürger und Bürgerinnen können ihre Anre-
gungen und Anträge mündlich oder schriftlich vorbringen. An diesen Sitzungen nehmen Vertreter der Polizei-Inspektionen, der städtischen Verwaltungen, sowie die Betreuungsstadträte teil, um die aufgeworfenen Fragen an Ort und Stelle beantwor-
ten zu können. Auch Vertreter der Stadtteilpresse sind in dieser Sitzung meist vertreten. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Teil der Sitzung - zum Schutz der Beteiligten - nichtöffentlich ist. Dann müssen, bis auf die BA-Mitglieder, alle den Verammlungsort verlassen. Für die BA-Mitglieder besteht in diesem Fall eine Schweigepflicht gegenüber Dritten.
Aus der Geschichte der BA
Im Oktober 1947 wurden die ersten Bezirksausschüsse gegründet. Sie spielten in der Nachkriegszeit von Anfang an eine gewichtige Rolle: Sie griffen Wünsche und Anregungen der Bürgerschaft auf,
trugen Kritik an die Stadtverwaltung heran, machten sich selbst bei den städtischen Dienststellen sachkundig und erläuterten im Stadtteil viele städtische Maßnahmen, wirkten also im
wahrsten Sinne des Wortes als ehrliche Makler zwischen Bürgerschaft und Rathaus.
So beschrieb Oberbürgermeistmeister Christian Ude 1997 - in der Festzeitschrift zum 50. Jubiläum der Bezirksausschüsse - die damaligen Aufgaben. Das trifft im Wesentlichen immer noch zu.
Allerdings sind zu den früheren Aufgaben, durch die Bezirksausschussreformen von 1992 und 1995 echte Mitbestimmungsrechte hinzugekommen.
Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat die Stadtratsvollversammlung den Bezirksaus-
schüssen (BA) erstmals Entscheidungsrechte eingeräumt. Zur Unterrichtung und An-
hörung kam damit das Kriterium Entscheidung hinzu.
Um die Bezirksausschuss-Mitglieder von der dadurch entstandenen Mehrarbeit zu entlasten, richtete die Landeshauptstadt München BA-Geschäftstellen ein, die mit hauptamtlichen Sekretariatskräften
besetzt sind.
Die Mitglieder des Bezirksausschusses wurden damals vom Stadtrat, auf Vorschlag der politischen Parteien und Wählergruppen, berufen. Am 10.03.1996 wurden die
Bezirksausschuss-Mitglieder erstmals direkt von den Bürgern des Stadtteiles gewählt. Seither können sie auf eine unmittelbare demokratische Legitimation verweisen. Die Amtszeit beträgt
sechs Jahre.
Für jeden Stadtbezirk ist ein Bezirksausschuss zuständig. Die Zahl der Bezirksaus-
schuss-Mitglieder - die nach wie vor ehrenamtlich tätig sind - richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks.
Nachdem die BA-Mitglieder - im Rahmen der Kommunalwahlen - gewählt wurden, werden in der ersten, der konstituierenden Sitzung des Bezirksausschusses die Unterausschüsse (UA) und
Beauftragte festgelegt.Die Parteien benennen, ent-
sprechend ihrer Mitgliederzahl im BA, ihre Vertreter für die Unterausschüsse.
Damit befasst sich der BA
+ Sperrzeiten
+ Freischankflächen
+ Abriss von Gebäuden und Neubauten
+ öffentlicher Raum
+ Parklizenz
+ Ampeln
+ Verkehrsberuhigung
+ Gestaltung von Fahrradwegen
+ Freiflächen (Plätze etc.)
+ Wertstoffcontainer
+ Kulturelle Einrichtungen
+ Zweckentfremdung im Hinblick auf Mieterschutz
+ Anliegen von Schulen, Horten
+ Kindergärten und Krippen sowie von sozialen Einrichtungen wie
Örtliche Arbeitsgemeinschaft für Senioren (Sozialdienst, Altenclubs, kirchl.
Einrichtungen, Altenservicezentren etc.),
+ Zuschussanträge von Initiativ-Einrichtungen (Private Träger) wie Kindergärten,
Nachbarschaftshilfen etc.,
+ Drogenproblematik,
+ Veranstaltungen organisieren: Runde Tische, Kinder und Jugendforum
(Bürgerversammlungen für Kinder und Jugendliche),
+ Gewährung von Zuschüssen aus dem BA-Budget,
+ Freischankflächen oder verlängerte Betriebszeiten von Gaststätten,
+ für bestimmte Aufgaben oder Problemstellungen, z. B. Ausländer und
Flüchtlinge, Baumschutz, Behinderte, Frauen und Mädchen, Kinder und Jugend,
Medien, usw. können Beauftragte gewählt werden
Unterausschüsse
In den UA werden Beschlüsse gefasst, die den Fraktionen zur Besprechung vor-
gelegt werden und die in der darauf folgenden BA-Vollversammlung endgültig zur Abstimmung kommen.
Fraktionssitzungen
Fraktionssitzungen sind parteiintern und werden vom Fraktionssprecher bzw. der Fraktionssprecherin geleitet.
Bürgerversammlungen
Einmal im Jahr findet eine Bürgerversammlung im jeweiligen Stadtbezirk statt, zu der vom Oberbürgermeister eingeladen und die von einem Vertreter der Stadt München geleitet wird. Die/der BA-Vorsitzende muss in dieser Versammlung einen Rechenschaftsbericht abgeben. Die Bürger haben die Möglichkeit, in der Bürger-
versammlung Anträge zu stellen, über die abgestimmt wird. Wenn die Mehrheit sich für den Antrag entscheidet, muss dieser binnen drei Monaten von der Stadtverwal-
tung behandelt werden. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem BA schriftlich mitgeteilt.
Aus Münchener Statistik, Jahrgang 1996, Heft 1.