Mitglied werden
BA 13 im Januar 2019
Seilbahn als Ergänzung des Nahverkehrs?
Eine Machbarkeitsstudie soll Klarheit bringen
(29. Januar 2019) - Wie sinnvoll ist eine Seilbahn am Frankfurter Ring? Das Referat für Stadt-planung und Bauordnung bereitete dafür eine Beschlussvorlage für den Münchner Stadtrat vor. Die Seilbahn könnte den Nahverkehr im Norden Münchens ergänzen, denn die Fortbewegung in der Luft bietet zahlreiche Vorteile.
Die Vollversammlung der Landeshauptstadt München hat sich am 19.12.2018 mit einer Machbarkeitsstudie zum Thema „Seilbahnen im urbanen Raum“ beschäftigt. Demnach soll mittels eines 2-stufigen Verfahrens die Machbarkeit von Seilbahnen als urbane Verkehrsmittel untersucht werden. Dabei sollen auch monetäre Betrachtungen im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln erfolgen.
Bestandteil der Machbarkeitsstudie soll die Durchführung eines Systemvergleichs sein. Dabei geht es auch um den Vergleich des Seilbahnsystems mit den bisher gebräuchlichen ÖPNV-Systemen.
Sobald erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, werden der Stadtrat der Landeshauptstadt München und die betroffenen Bezirksausschüsse informiert.
Nicht nur im Stadtteil Bogenhausen
Münchner Spitzenwerte bei der Wohnraumbeschaffung
(29. Januar 2019) - Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung verzeichnet für 2018 erneut Spitzenwerte in der Wohnraumschaffung. Dies trifft in allen hier ent-
scheidenden Bereichen zu. Im vergangenen Jahr erteilte die Lokalbaukommission insgesamt 12.581 Baugenehmigungen für neue Wohnungen – nach dem Rekordjahr 2017 der zweitbeste Wert überhaupt. 2018 wurden in München zudem fast 8.100 Wohnungen fertiggestellt, auch dies ein überdurchschnittlicher Wert.
Für über 2.000 Wohnungen wurden verschiedene Förder-, Miet- und Belegungs-modelle bewilligt, die den Münchner Haushalten mit wenig oder mittleren Einkom-men sowie bestimmten Berufsgruppen (Mangelberufe, Berufe aus der Daseinsvor-sorge) zugutekommen. Der positive Trend bei Baugenehmigungen und Fertigstel-lungen setzt sich damit seit mehreren Jahren fort.
Auch im Bereich der Baurechtsschaffung, das heißt in der Planung von neuem zukünftigen Wohnraum mittels Satzung von Bebauungsplänen durch den Stadtrat, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2018 insgesamt fast 7.000 neue Wohneinheiten in neuen Planungsgebieten auf den Weg gebracht. Den größten Anteil daran hat das Areal der ehemaligen Bayernkaserne, auf dem in wenigen Jahren ein neues städtisches Quartier mit Schulen, Freiflächen und einer urbanen Nutzungsmischung für bis zu 15.000 Menschen entstehen wird. Damit werden neue Wohnungskapazitäten für die kommenden Jahre gesichert.
Wesentlicher Faktor für die Bezahlbarkeit neuen Wohnraums ist die Sozialgerechte Bodennutzung, mit der private Bauträger sich verpflichten, neben der Beteiligung an den Kosten erforderlicher Infrastrukturen auch einen Anteil von mindestens 30 Pro-zent geförderten Wohnraums und seit Sommer 2017 weitere 10 Prozent für den preisgedämpften Mietwohnungsbau in neuen Planungsgebieten zu realisieren. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie Baugenossenschaften und Bauge-meinschaften tragen ihrerseits als Bestandshalter zu langfristig erschwinglichem Wohnraum sowie insbesondere auch zu lebendigen neuen Quartieren bei.
Oberbürgermeister Dieter Reiter zeigt sich erfreut über diese starke Bilanz, mit der die Landeshauptstadt ihrem Wachstum Rechnung trägt: „Diese Zahlen belegen das gemeinsame Engagement von Politik, Verwaltung und Bauträgern. Ich freue mich besonders für die Bewohnerinnen und Bewohner, die im vergangenen Jahr ihr neues Zuhause in München beziehen konnten. Diesen erfolgreichen Weg müssen wir wei-tergehen, indem wir angesichts der enormen Miet- und Bodenpreise neue Flächen-potenziale aktivieren und auch im Bestand alle uns zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, damit München für möglichst alle Bevölkerungsgruppen bezahlbar bleibt.“
Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk: „Diese erneute positive Jahresbi-lanz ist ein echter Erfolg für München. In unserer dichter werdenden Stadt müssen wir uns nicht nur für das Mehr an Wohnraum einsetzen, sondern auch dafür, dass mit der Entwicklung neuer Stadtteile und Quartiere auch ein Mehr an Qualitäten im Be-reich der Freiräume, der Infrastrukturen und der Mobilitätsangebote einhergeht. Die-ses Ziel können wir nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreichen.“
(Fotos: Karin Vetterle; aufgenommen im Prinz-Eugen-Park)
Aus dem Stadtteilparlament BA 13 Bogenhausen
Rekord der Handballfreunde im BA 13
Die erste Sitzung 2019 dauert nur knapp 20 Minuten
(16. Januar 2019) – Die Chefin Angelika Pilz-Strasser? Im Urlaub. Ihr 1. Stellver-treter Robert Brannekämper? Unabkömmlich im Maximilianeum. Der ranghöchste Baumschützer Andreas Baier vom SÖÖ? Krank. Die BKSS-Vorsitzende Brigitte Stengel: Krächzend am Mikrofon. Der Nachrücker für Holger Machatschek? Zu malade, um vereidigt zu werden.
Der Bezirksausschuss schwächelte am Dienstag bei seiner ersten Sitzung 2019. Geleitet wurde sie vom 2. Stellvertreter Ulrich Tetzner, der aber auch einen Vorteil in der personellen Misere sah und schätzte, das Pensum könne bis zum Handballspiel zu schaffen sein.
Was bisher keiner ahnte: Im BA 13. Bogenhausen scheinen erstaunlich viele Hand-ballfreunde zu sitzen. Um 19.59 Uhr, zu einer Zeit, da sich die BA-Mitglieder sonst noch warm reden, verteilte Brigitte Stengel schon die Geburtstagsrosen. Um Punkt 20 Uhr schloss Tetzner die Sitzung – ein Rekord für die Ewigkeit in Abwesenheit der Platzhirsche. Wer wollte, saß eine halbe Stunde später pünktlich vor dem Fernseher beim WM-Spiel Deutschland-Russland (20:20).
Vorher hatte Tetzner im Eiltempo durch die Tagesordnung geführt.
2.3.1: Barrierefreier Zugang zur S-Bahnstation Johanneskirchen (siehe „Hilft gegen die Bahn nur Klage?“ auf dieser Seite). Ulrich Tetzner, Beruf Anwalt, gab zu beden-ken: „Das geht ein bisschen zu weit, dass wir in die Rechtsberatung einsteigen.“ Martin Tscheu (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Verkehr, hielt dagegen: „Das hat der Inklusionsbeauftragte Berndt Hirsch zu Recht vorgeschlagen.“ Man einigte sich auf die von Tetzner vorgeschlagene Formulierung: „Allenfalls raten, sich beraten zu lassen, ob eine Klage Erfolg hätte.“
2.3.22: Tempo-30-Zone in der Eggenfeldener Straße zwischen Süßkind- und Hult-ischiner Straße. Paula Sippl, Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen bean-tragte Vertagung. Gegenrede Peter Reinhardt (CSU). Das Plenum lehnte ab und stimmte, wie schon der UA (9:3), gegen den Antrag.
2.4.1: Vergabe von Mitteln aus dem Stadtbezirksbudget. Brennt! Gmbh hat einen Zuschuss für das Projekt anlässlich 50 Jahre Arabellapark 2019. Es werden 5.000 Euro gewährt, gegen zwei Stimmen der FDP.
Zäher Kampf gegen Wohnraum-Zweckentfremdung
Sozialreferat antwortet auf SPD-Anfrage im BA 13 Bogenhausen
(15. Januar 2019) – Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem für touristische oder gewerbliche Zwecke (Medizintourismus), ist vor allem im Stadtbezirks 13 Bogenhausen ein Ärgernis. Sie treibt die Mietpreise nach oben und verschärft die Wohnungsnot in München. Die Klagen von Bürgerinnen und Bürgern häuften sich. Denn Wohnraum zur Miete wird in München immer knapper.
Um dem entgegen zu steuern, wurden Möglichkeiten (Meldung von Zweckentfrem-dung, hohe Geldbußen) geschaffen. Das für Amt für Migration und Wohnen im städtischen Sozialreferat bittet auf seiner Homepage um Nachricht über Zweckent-fremdungen.
Wie viele Verstöße wurden bisher gemeldet? Wie viele Wohnungen sind betroffen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Das wollte die SPD-Fraktion im Bezirksaus-schuss vom Sozialreferat wissen; der BA stimmte dem Antrag zu.
Im Stadtbezirk 13 Bogenhausen gab es laut Auskunft Mitteilung des Referats (Stand 23. November 2018) 123 Hinweise aus der Bevölkerung. Leerstand: 37 Woh-nungen; Ferienwohnungen 36; Medizintourismus: 41. Gewerbliche Nutzung (Büros, Praxen, Arbeiterunterkünfte): 19.
Zum überwiegenden Teil (63 %) wurden die Hinweise über die Online-Meldeplatt-form abgegeben. Die übrigen erreichten das Sozialreferat auf anderen Kommunika-tionswegen (telefonisch oder per E-Mail).
123 Hinweise
Die 123 Hinweise auf eine vermutete Zweckentfremdung von Wohnraum beziehen sich auf insgesamt 143 Wohneinheiten. Im Falle von zwei Hinweisen wurde ein möglicher Leerstand von je zehn Wohneinheiten gemeldet.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Das Sozialreferat teilt mit, es gehe jedem erhaltenen Hinweis auf eine mögliche Zweckentfremdung nach. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werde, abhängig vom jeweils konkreten Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für behördliches Einschreiten vorliegen oder nicht.
Falls eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum festgestellt und diese im Anschluss nicht freiwillig beendet wird, wirkt das Sozialreferat durch Erlass ent-sprechender Anordnungen in Verbindung mit einer stufenweise Anwendung verwal-tungsrechtlicher Zwangsmittel – beginnend mit einem Zwangsgeld – auf eine baldige Beendigung der Zweckentfremdung hin. Nach erfolgter Beendigung der Zweckent-fremdung wiederum wirkt das Sozialreferat auf eine baldige bestimmungsgemäße Nutzung des Wohnraums zu Wohnzwecken hin.
Ersatzzwangshaft vollzogen
Im Bereich der im Stadtbezirk 13 Bogenhausen relativ häufig vorkommenden ille-galen Zweckentfremdungen durch Wohnraumnutzungen von Medizintouristen ist der Vollzug in einer Vielzahl der Verfahren langwierig. In diesen Fällen ignorieren die Beteiligten oft Anordnungen des Sozialreferats und auch gerichtliche Entscheidun-gen. Bereits mehrmals wurde auf Antrag des Sozialreferates und darauffolgender Anordnung des Verwaltungsgerichtes auch eine Ersatzzwangshaft als schärfstes verwaltungsrechtliches Zwangsmittel vollzogen.
Die Maßnahme richtete sich gegen einen Beteiligten, dessen Geschäftsmodell es ist, Wohnungen ohne Genehmigung zweckfremd für Medizintouristen zur Verfügung zu stellen.
Die dem Vollzug der Ersatzzwangshaft zugrunde liegenden Verfahren betrafen Wohneinheiten im Stadtbezirk 13 Bogenhausen. Unabhängig von den vorstehenden Maßnahmen kann jegliche Zweckentfremdung von Wohnraum mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Gesetzgeber gefordert
Um über eine noch effektivere Handhabe zur Beendigung einer Zweckentfremdung zu verfügen, fordert das Sozialreferat seit längerer Zeit und nachdrücklich vom zu-ständigen Gesetzgeber die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine Räumung von illegal zweckentfremdeten Wohneinheiten. In letzter Konsequenz könnte mittels eines solchen Instruments auf eine Beendigung einer zweckfremden Wohnraumnut-zung hingewirkt werden.
Karin Vetterle, Sprecherin der SPD-Fraktion im BA 13 Bogenhausen, weiß um die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Zweckentfremdung: „Auf unserer Face-bookseite wurden wir wegen unsere Anfrage angegriffen. Der Vorwurf: Wir würden das Denunziantentum fördern. Uns sind Wohnungen wichtiger als die Geldmacherei Einzelner.“
Hilft gegen die Bahn nur eine Klage?
Keine Aussicht auf Barrierefreiheit in Johanneskirchen
(13. Januar 2019) – Die Bahn bewegt sich nicht. Jeder Antrag, die S-Bahn-Station Johanneskirchen behindertengerecht auszubauen, wird abgeschmettert mit dem Hinweis, zuerst müsse die Trasse 4-gleisig ausgebaut und tiefergelegt werden. So verfuhr die Bahntochter DB Station & Service AG auch mit dem in der Einwohner-versammlung im Oktober angenommenen Antrag.
Der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen will sich damit nicht zufrieden geben. Die Bahn soll schriftlich wieder einmal darauf hingewiesen werden, dass in den kom-menden zehn Jahren mit dem Ausbau nicht zu rechnen sei. Wenn jetzt ein barriere-freier Zugang (z.B. Aufzug) eingebaut würde, wäre der in einem Jahrzehnt ohnehin ereuerungsbedürftig. Von „wirtschaftlich nicht sinnvoll“ und „verlorenen Kosten“ kön-ne deshalb keine Rede sein, sondern von „kundenfreundlich“ und „Service“.
Außerdem sei der fehlende barrierefreie Zugang mit dem Gedanken der Inklusion nicht vereinbar. Personen, die auf Gehhilfen etc. angewiesen seien, sowie Mütter mit Kinderwägen können die S-Bahn-Haltepunkte Johanneskirchen und Daglfing nicht benützen.
Berndt Hirsch (FDP) schlagt dem Antragsteller vor, eine Initiative als Verein zu grün-den und zu klagen. Hirsch steht als Behindertenbeauftragter beratend zur Verfügung.
Karin Vetterle, Sprecherin der SPD-Fraktion: „Die SPD wird beim Kampf um die Barrierefreiheit an unseren S-Bahnstationen nicht müde werden. Der gesamte BA13 fordert mittlerweile gemeinsam den dringenden Umbau, um wenigstens ein bisschen Attraktivität in die Bahnhöfe Johanneskirchen, Englschalking und Daglfing zumindest bis zur Tieferlegung in den Tunnel zu bekommen. Bis das Riesenprojekt umgesetzt ist, ist jede Rolltreppe, jeder Aufzug und jedes Förderband bereits abgenutzt.
Schon vor fast drei Jahren wurde ich von der SZ hierzu zitiert. Geschehen ist – nichts. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/s-bahn-zum-flughafen-angst-vor-jahrelangem-stillstand-1.2908779
Karin Vetterle (SPD): Mehr Kreativität erwartet
Ablehnung der Öffnung Feringastraße zum Föhringer Ring
(14. Januar 2019) – Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der BA 13 Bogenhausen im August 2018 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung des LH München gebe-ten, in Kooperation mit der Gemeinde Unterföhring zu prüfen, ob die Feringastraße in Unterföhring zur Effnerstraße (Föhringer Ring) stadteinwärts in Richtung München als Abfahrt geöffnet und eine Zufahrt von der Effnerstraße (vom Föhringer Ring) zur Feringastraße vorgesehen werden kann. Ziel: Entlastung der Oberföhringer Straße.
Der Antrag wurde abgelehnt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilte mit, dass für die Maßnahmen, die den Föhringer Ring (St 2088) betreffen, das Staat-liche Bauamt Freising zuständig ist, das wie folgt dazu Stellung nahm:
„Eine Anbindung der Feringastraße an den Föhringer Ring für den allgemeinen Ver-kehr ist, selbst wenn nur Rechtsabbiegebeziehungen („rechts raus, rechts rein“) zu
gelassen werden, unter den gegebenen Randbedingungen nicht möglich. Aus-schlaggebend dafür sind sowohl rechtliche als auch technische Aspekte.
Rechtlich: Die Anbindung der Feringastraße an den Föhringer Ring für den allge-meinen Verkehr wurde nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und es liegt kein Baurecht dafür vor.
Technisch: Die Verbindungsrampe zwischen der Münchner Straße (St 2053) und dem Föhringer Ring (St 2088) für die Fahrbeziehung Süd nach Süd-Ost reicht sehr nahe an eine mögliche Ein- und Ausfahrt der Feringastraße heran. Die Verflech-tungslänge zwischen der Rampe Münchner Straße und einer möglichen Ausfahrt in die Feringastraße würde nach einer überschlägigen Abschätzung unter 100 m be-tragen. Entsprechend der einschlägigen Richtlinien müssten hierfür mindestens 180 m zur Verfügung stehen. Im Falle einer Anbindung der Feringastraße ist mit erheb-lichen Verkehrsbehinderungen und Defiziten im Sinne der Verkehrssicherung bis zur Unfallshäufung zu rechnen.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der LH München teilt diese Ein-schätzung.
„Ich hätte mir mehr Flexibilität oder sogar Kreativität gewünscht, um eine Lösung herbeizuführen“, kommentiert Karin Vetterle, die Fraktionssprecherin der SPD im BA 13, die Ablehnung. „Es mag ja sein, dass irgendwelche Längen für Ein- und Aus-fahrten nach irgendwelchen Vorschriften nicht ausreichen. Bei der Antragstellung haben wir uns aber was gedacht – wir wollen den Verkehr direkt dorthin leiten, wo er eigentlich auch hin will. Wir wollen dem immer stärker werdenden Verkehrsdruck auf der Oberföhringer Straße entgegen wirken. Auch die Unterföhringer würden davon auf der Münchner Straße profitieren.“